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   OLG Karlsruhe, 07.04.2010 - 7 U 114/09   

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https://dejure.org/2010,5585
OLG Karlsruhe, 07.04.2010 - 7 U 114/09 (https://dejure.org/2010,5585)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2010 - 7 U 114/09 (https://dejure.org/2010,5585)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2010 - 7 U 114/09 (https://dejure.org/2010,5585)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Erleichterungen der Beweisführung für den Kläger im Arzthaftungsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anhörung einer Partei: Gericht muss auch andere Partei anhören

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parteivernahme bei Beweisnot im Arzthaftungsprozess

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörung einer Partei: Gericht muss auch andere Partei anhören! (IBR 2010, 369)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1055
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2010 - 7 U 114/09
    Zu diesem Zweck ist die Partei gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO anzuhören (vgl. nur BGH, NJW-RR 2006, 61, 63 m.w.N.).
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2010 - 7 U 114/09
    Nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 2007, 2427, 2428) gilt das auch dann, wenn das Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden hat und deshalb kein Zeuge, auch kein 'gegnerischer' Zeuge, zugegen war.
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 2588/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz bei Beweiserhebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2010 - 7 U 114/09
    Das bedeutet, dass die einander gegenüberstehenden Parteien verfahrensrechtlich grundsätzlich gleichgestellt werden müssen (BVerfG, NJW 2008, 2170, 2171).
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2010 - 7 U 114/09
    Durch die Zurückverweisung erhält das Landgericht auch Gelegenheit, mit sachverständiger Hilfe zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine intraartikuläre Infektion ohne Vorschaltung einer antiphlogistischen Behandlung absolut oder relativ (vgl. dann BGH, NJW 2000, 1788, 1789) indiziert sein kann, ob der Arzt bei einer solchen Injektion einen Mundschutz tragen muss (so OLG Hamm, MedR 2008, 217) und ob das in den Behandlungsunterlagen des Hausarztes Dr. Reininghaus unter dem 22. März 2004 dokumentierte mikrobielle Ekzem für die Indikation oder den Kausalverlauf von Bedeutung ist.
  • BGH, 01.02.2005 - VI ZR 174/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Entscheidungskonflikts im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2010 - 7 U 114/09
    Es kommt auch nicht darauf an, ob die Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses die persönliche Anhörung des Patienten nur bei der Frage des Entscheidungskonflikts (dazu etwa BGH, NJW 2005, 1364) erforderlich machen (so OLG München, Beschl. v. 15. Februar 2006, 1 U 5766/05, Juris, Tz. 7).
  • OLG Hamm, 20.08.2007 - 3 U 274/06

    Zur Nachweispflicht des Ursachenzusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2010 - 7 U 114/09
    Durch die Zurückverweisung erhält das Landgericht auch Gelegenheit, mit sachverständiger Hilfe zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine intraartikuläre Infektion ohne Vorschaltung einer antiphlogistischen Behandlung absolut oder relativ (vgl. dann BGH, NJW 2000, 1788, 1789) indiziert sein kann, ob der Arzt bei einer solchen Injektion einen Mundschutz tragen muss (so OLG Hamm, MedR 2008, 217) und ob das in den Behandlungsunterlagen des Hausarztes Dr. Reininghaus unter dem 22. März 2004 dokumentierte mikrobielle Ekzem für die Indikation oder den Kausalverlauf von Bedeutung ist.
  • OLG München, 15.02.2006 - 1 U 5766/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2010 - 7 U 114/09
    Es kommt auch nicht darauf an, ob die Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses die persönliche Anhörung des Patienten nur bei der Frage des Entscheidungskonflikts (dazu etwa BGH, NJW 2005, 1364) erforderlich machen (so OLG München, Beschl. v. 15. Februar 2006, 1 U 5766/05, Juris, Tz. 7).
  • OLG Dresden, 17.08.2017 - 4 W 715/17

    Geltendmachung von Kosten des Rechtsstreits im Wege der Klageerweiterung

    Abgesehen davon, dass die Beiziehung von Krankenunterlagen - nicht nur im Arzthaftungsprozess - Ausfluss der Prozessförderungspflicht des Gerichts und daher von diesem vorzunehmen ist (OLG Karlsruhe GesR 2010, 367 (369); Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. E Rn 4), hat der Patient zwar nach § 630g BGB einen Anspruch auf Einsicht mindestens in den "objektiven" Teil seiner Originalbehandlungsunterlagen, die aber gem. §§ 630g Abs. 1 S. 3, 811 Abs. 1 BGB grundsätzlich am Aufbewahrungsort der Unterlagen stattfindet.
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